| Ichimoku Analyse | S&P 500 Tageschart | 06.10.2014 |

Kommentar
Ein kurzer Blick auf den S&P 500. Der weltweite Leitindex hat am 19.09.2014 bei 2.019 Punkten sein ATH markiert und damit die 162% Extension bei 2.004 Punkten (über-)erreicht. Das MACDH hat das höhere Hoch nicht bestätigt – eine Divergenz wurde ausgebildet. In der Zwischenzeit hat er die 2.000er Marke wieder unterschritten – so wie der DAX die 10.000er Marke auch …
Die letzten 3 Kerzen bilden einen Morning Doji Star. Nicht ganz idealtypisch, weil das Gap von 1. zu 2. Kerze fehlt. Laut Bulkowski hat diese Formation eine Umkehrrate von immerhin 76%. Das heißt jetzt nicht, dass der S&P neue ATHs ausbildet – nein, es geht um eine aufwärtsgerichtete Korrektur. Im Wochenchart ist in grün der Aufwärtstrend ab August 2011 eingezeichnet. Mit der unteren Lunte wurde dieser gebrochen, der Wochenschlusskurs hat sich darüber gerettet. Der Aufwärtstrend liegt ziemlich genau an der Unterkante der Tageswolke. Also achten Sie auf den Bruch von Senkou 2 bei ca. 1.955 Punkten.
Knapp darunter liegt bei ca. 1.900 Punkten eine wichtige Unterstützung: Ein doppelter Boden, gebildet von den Tiefs im Mai und im August 2014. Werden diese unterschritten, dann kann der seit 2011 ausgebildete Aufwärtstrend als gebrochen betrachtet werden. Dann würde der S&P auch unter WochenKijun fallen.

Im 3. Chart ist der S&P als Monatscharts dargestellt. Eingezeichnet ist ein regelmäßig wiederkehrender 7-Jahres-Zyklus. Ausnahme von 1994-2000, da waren es nur 6 Jahre zwischen zwei signifikanten Hochs. 1980 – 1987 – 1994 – 2000 – 2007 – 2014 ?? gibt es dieses Jahr nun auch wieder ein signifikantes Hoch? Rein grundsätzlich wissen wir das erst in ein paar Wochen oder Monaten, aber dieser 7-Jahres-Zyklus ist ein echter „Serientäter“.
Das in der letzten Zyklenanalyse besprochene Szenario ist in den ersten beiden Teilen eingetroffen: Die 2.000 Punkte wurde geknackt, die 162% abgearbeitet – nur von einer Korrektur kann man noch nicht so richtig sprechen.

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Die Analyse dient nur zu Ausbildungszwecken und nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.




