DAX – Tageschart Ichimoku-Analyse

Ichimoku Kinko Hyo
Ichimoku AnalyseDax Tageschart 16.02.2026

Kommentar:
Ein Eröffnungsgap mit einem Minus von 30 Punkten, eine weiße Kerze mit einem Plus von 62 Punkten oder Plus 0,3%.
Das obere Gap ist zu – mit einem false Breakout über die neutrale Zone. Nun tummelt er sich wieder in der neutralen Zone. Wieder über Kijun und noch über der Wolke, auch knapp über der Stundenwolke.

Im Wochenchart wurde die komplette Wochenkerze, ein Doji, mal wieder über der monatelange Range ausgebildet. Die Ichimoku-Signale im Wochenchart stehen alle auf Long.
Es bleibt bei der Einschätzung: Der DAX korrigiert. Noch befindet er sich in einer neutralen Zone zwischen dem oberen Hoch vom 12.02. = 25.239 Punkte und dem Tief vom 29.01. = 24.266 Punkte. Für weiteres Aufwärtspotential muss der DAX einen Schlusskurs über den 62% und auch über dem Hoch vom 12.02. = 25.239 Punkte ausbilden. Geht es unter die neutrale Zone, dann nimmt die Abwärtsbewegung an Schwung auf.

Ichimoku-Signale im Tageschart: 3 x Long, 2 x Short

  1. Kurs über der Wolke
  2. Kurs über Kijun
  3. Chikou unter seiner Kerze und über seiner der Wolke
  4. Tenkan unter Kijun
  5. Senkou 1 über Senkou 2
Unterstützungen24.750 (Tief 13.02.)24.632 (Oberkante Wolke)24.266 (Tief 29.01.)23.923 (Tief 18.12.)
Widerstände25.242 (79%)25.239 (Hoch 12.02.)25.507 (ATH)

Strategie
Keine Änderung: Der DAX notiert nach dem False Breakout wieder in der neutralen Zone. Geht es über das Hoch vom 12.02. = 25.239 Punkte und über die 79% = 25.242 Punkte (auf Schlusskursbasis bitte), dann ist das bearishe Szenario mit großer Wahrscheinlichkeit dahin. Erst mit einem tieferen Tief – unter den 24.266 Punkten – wird ein neues Verkaufssignal ausgebildet. ABSICHERN!!!

ACHTUNG: Montag ist US-Feiertag (Presidents Day). Eingeschränkte Handelszeiten.

Zielgerichtet traden mit FIBONACCI

+++ komplett überarbeitet und erweitert +++

+++ seit dem 11.11.2025 im Handel +++

Die Analyse dient nur zu Ausbildungszwecken und nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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