DAX – Tageschart Ichimoku-Analyse

Ichimoku Kinko Hyo
Ichimoku AnalyseDax Tageschart 11.02.2026

Kommentar:
Ein Eröffnungsgap mit einem Minus von 54 Punkten, eine weiße Kerze mit einem Minus von 27 Punkten oder Minus 0,1%.
Der DAX hat ein höheres Hoch und ein höheres Tief ausgebildet. Das steigende MACDH bestätigt die Aufwärtsbewegung. Die komplette, kleine Kerze wurde über Kijun ausgebildet, das Gap wurde nicht erreicht. In die Abwärtsbewegung ab dem ATH bis zum 29.01. sind rote Retracements eingezeichnet. Die roten 62% wurden mit der oberen Lunte erreicht, der Schlusskurs liegt aber darunter. Nun gilt es für den DAX, einen Schlusskurs über den 62% und dann auch über dem oberen Gap auszubilden.
Es bleibt bei der Einschätzung: Der DAX korrigiert. Noch befindet er sich in einer neutralen Zone zwischen dem oberen Gap (25.098 – 25.198) und dem Tief vom 29.01. = 24.266 Punkte. Geht es drüber, befindet sich das ATH in akuter Gefahr. Geht es drunter, dann nimmt die Abwärtsbewegung an Schwung auf.
Der DJIA wieder mit neuem ATH.

Ichimoku-Signale im Tageschart: 4 x Long, 1 x Short

  1. Kurs über der Wolke
  2. Kurs über Kijun
  3. Chikou über seiner Kerze und über seiner der Wolke
  4. Tenkan unter Kijun
  5. Senkou 1 über Senkou 2
Unterstützungen24.714 (Tief 09.02.)24.457 (Oberkante Wolke)24.266 (Tief 29.01.)23.923 (Tief 18.12.)
Widerstände25.098 (Hoch 03.02.)25.098-25.198 (Gap)25.507 (ATH)

Strategie
Keine Änderung: Achtung: Der DAX notiert im oberen Bereich der neutralen Zone. Geht es – auch intraday – in das obere Gap (25.098 – 25.198), dann ist das bearishe Szenario mit großer Wahrscheinlichkeit dahin. Mit einem Schlusskurs über den roten 62% und über dem Gap ist das ATH in akuter Gefahr. Erst mit einem tieferen Tief – unter den 24.266 Punkten – wird ein neues Verkaufssignal ausgebildet. ABSICHERN!!!

Zielgerichtet traden mit FIBONACCI

+++ komplett überarbeitet und erweitert +++

+++ seit dem 11.11.2025 im Handel +++

Die Analyse dient nur zu Ausbildungszwecken und nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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